Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg und Solarpflicht in Bayern

Ihre Investition in die Zukunft der Energie

In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels und steigender Energiekosten wird der Einsatz erneuerbarer Energien immer wichtiger. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern streben bis 2040 Klimaneutralität an und haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Ausbau von Photovoltaikanlagen voranzutreiben. Sie setzen dabei auf gesetzliche Vorgaben, denn das enorme Potenzial der Sonne auf Dächern und Parkplatzüberdachungen wartet darauf, genutzt zu werden.

Info: Die offiziell korrekten Bezeichnungen sind in Bayern „Solarpflicht“ und in Baden-Württemberg „Photovoltaik-Pflicht“. Es lassen aber beide Gesetze auch Solarthermie zu. 

Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Regelungen und den Unterschieden zwischen den beiden Bundesländern.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Die Solarpflicht besagt, dass bestimmte Neubauten und umfassend sanierte Gebäude eine Photovoltaikanlage (alternativ Solarthermie oder eine Kombi aus beidem) installieren müssen. Ziel ist, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und damit einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. 

Private, öffentliche, gewerblich sowie institutionelle Bauvorhaben – alle Bauherren sind betroffen: von Wohn- und Nichtwohngebäuden bis hin zu Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen oder auch bei Dachsanierungen.  Dies regelt das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Zur Solarpflicht hat Baden-Württemberg ein Förderprogramm für Photovoltaikanlagen ins Leben gerufen: Eigentümer können zinsgünstige Darlehen erhalten.

Mit einer gesetzlich verankerten Soll-Vorschrift seit dem 1. Januar 2025 will das Land Bayern nochmals Schwung in den PV-Ausbau bringen. 

So wurde die seit 2023 bestehende Solarpflicht für staatliche und neu errichtete Gewerbe- und Industriegebäude sowie alle anderen Nicht-Wohngebäude erweitert: Zum Jahresbeginn 2025 wurden auch alle neuen Wohngebäude sowie bestehende Wohngebäude, bei denen die Dachhaut erneuert wird mit einbezogen, wenn auch nur durch eine rechtlich nicht verpflichtende Soll-Vorschrift. Nach dem Klimaschutzgesetz betrifft die Solarvorschrift in Bayern grundsätzlich nur Dächer, die eine Fläche von über 50 Quadratmetern aufweisen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen Bundesfördermittel bereit. Darüber hinaus fördern einige Kommunen in Bayern Photovoltaikanlagen im Rahmen ihrer eigenen Programme. Auch Steuervorteile machen eine Photovoltaik-Anlage attraktiv.

Eine PV-Anlage ist eine sichere Investition in die Zukunft und angesichts steigender Energiepreise auch wirtschaftlich sinnvoll. Alternativ können Sie auch Flächen an Dritte verpachten; oder Sie installieren (auch teilweise) eine Solarwärmeanlage als Ersatz. In diesem Fall reduziert sich die PV-Mindestgröße um die Fläche der installierten Solarwärmekollektoren. Die ermittelte Modul-Mindestfläche kann übrigens auch ganz oder zum Teil als Solarfassade realisiert werden.

Ein Nachweis der Installation Ihrer PV-Anlage muss innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung des Gebäudes bei der Baubehörde erbracht werden. Dafür genügt die Registrierungsbestätigung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur; im erweiterten Nachweisverfahren zusammen mit dem Dachplan. Im Falle einer thermischen Solarkollektoranlage als Ersatzmaßnahme wird dafür die Erfüllungserklärung nach GEG-DVO benötigt.

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