Was macht das Solarpaket I der Bundesregierung attraktiv?

Lesen Sie wie Sie als privater oder gewerblicher PV-Anlagenbesitzer von den neuen Beschlüssen profitieren können

Kempten, Mai 2024. Das Solarpaket I soll es z.B. Landwirten, Investoren, Immobilienbesitzern aber auch Mieterinnen und Mietern leichter machen, Solarstrom zu erzeugen. Davon betroffen ist u.a. die ganze Bandbreite der PV; sie reicht von der kleinen Balkonanlage sowie Dachanlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern und Fabrikhallen bis zu großen Freiflächenanlagen.

So müssen zum Beispiel Balkonkraftwerke generell nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, sondern können einfach nach Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur in Betrieb gehen. Außerdem dürfen sie künftig mehr Leistung erbringen und müssen auch nicht umgerüstet werden.

Deutlich attraktiver wird die Erzeugung von Solarstrom auf dem Dach. Hier winken bessere Förderbedingungen, höhere Fördersätze und auch die Abrechnungsmodalitäten für selbst genutzten Strom sind einfacher geworden.

Einen Schub erhofft sich die Politik durch neue Förderungen bei Solaranlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden wie Supermärkten oder Fabrikhallen; u.a. wird bei Dach-Solaranlagen ab 40 Kilowatt (kW) die Fördersumme um 1,5ct/kWh erhöht.

Ferner können Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von bis zu 200 kW, die bisher zur Direktvermarktung verpflichtet waren, künftig ihren Überschuss ohne Vergütung (aber auch ohne Direktvermarktungskosten) an den Netzbetreiber weitergeben. Das ist besonders bei Anlagen mit hohem Eigenverbrauch reizvoll, da sich hier die Direktvermarktung bislang nicht gerechnet hatte. Einfacher wird es außerdem bei der sogenannten Anlagenzusammenfassung: z.B. beeinflusst die Anlage auf dem benachbarten Wohnhaus nicht mehr, dass die eigene Anlage größer gerechnet wird und deshalb u.a. auch die Anforderungen für größere Anlagen erfüllen muss. Balkon-PV ist sogar komplett von den Zusammenfassungsregeln ausgenommen.

Weitere Vereinfachungen ergeben sich durch Bürokratieabbau bei der Abrechnung von Strommengen für Wechselrichtern oder beim Repowern von Dachanlagen, wodurch u.a. effizientere Module installiert werden können, und zwar unabhängig davon, ob ein Schaden vorliegt.

Neue Impulse erhofft sich die Regierung auch für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen, wobei besonders die Mehrfachnutzung von Flächen einen Schwerpunkt bildet. Zum Beispiel wird der besonders kostengünstige Ausbau durch die Aufstockung für Projekte von 20 auf 50 MW im EEG gestärkt. Grundsätzlich werden benachteiligte landwirtschaftliche Flächen für die Förderung klassischer PV-Freiflächenanlagen zugelassen, wobei die Länder durch Opt-Out-Option einschreiten können, sollte die PV-Nutzung überhandnehmen.

Weitere Punkte sind die Einführung naturschutzfachlicher Mindestkriterien für alle geförderten PV-Freiflächenanlagen; die bislang eher wenig reizvollen Boni für Agri-PV und andere besondere Solaranlagen wie Floating, Moor, Parkplatz etc., sollen ersetz und künftig mit einem eigenen Höchstwert von 9,5 ct/kWh gefördert werden.

Der weitere PV-Zubau auf (vorzugsweise vorbelasteten)  landwirtschaftlich genutzten Flächen wird auf maximal 80 Gigawatt bis 2030 beschränkt, wobei mindestens 50 Prozent der PV an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden errichtet werden sollen.

Nähere Infos erhalten Sie gerne von unseren Fachleuten Katharina Ullmayer und Tony Hiller

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